Treuhandkonto
Was versteht man unter einem Treuhandkonto?
Unter einem Treuhandkonto versteht man eine bestimmte Form eines Kontos, bei dem ein Vermögen von einem sogenannten Treuhänder auf einem Konto verwaltet wird. Der Treuhänder ist gleichzeitig der Kontoinhaber, allerdings gehört ihm nicht das Vermögen, sondern wurde ihm zur Verwaltung vertraglich vom Vermögensbesitzenden temporär überlassen. Die Regelungen eines Treuhandkontos werden von den verschiedenen beteiligten Parteien vertraglich festgehalten.
So funktioniert das Treuhandkonto
Die Person, die dem Treuhänder ein Vermögen zur Verwaltung überlässt, nennt man Treugeber. Zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder wird ein Vertrag abgeschlossen, was man einen Treuhandsvertrag nennt. Nach Unterzeichnung des Treuhandvertrages schließt der Treuhänder mit einer Bank oder einem Kreditinstitut einen Kontovertrag ab, der alle Regelungen betreffend des Treuhandkontos beinhaltet. Bei beiden Verträgen werden Laufzeiten und bestimmte Konditionen sowie explizite Bedingungen in beiderseitigem Einverständnis vertraglich festgehalten.
Arten des Treuhänderkontos
Es gibt in der Regel zwei Varianten bei der Art des Treuhänderkontos, das sogenannte offene und das verdeckte Treuhandkonto.
Das offene Treuhandkonto
Das offene Treuhandkonto ist eine Variante der treuhänderischen Vermögensverwaltung, bei dem das Konto auf den Namen des Treuhänders eröffnet wird. Zu den Konditionen dieses offenen Kontos gehört auch, dass es einen vertraglichen Zusatz gibt, der zur Kennzeichnung und Sichtbarmachung des sogenannten Treuhandverhältnisses beitragen soll. Beim offenen Treuhänderkonto gibt es auch wiederum verschiedene Formen.
Treuhandkonto - Anderkonten
So dürfen beispielsweise nur Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder auch Steuerbevollmächtigte die sogenannten Anderkonten eröffnen. Das Besondere an den sogenannten Anderkonten ist, dass sowohl der Treugeber als auch der Treuhänder eine Zugriffsberechtigung auf das Konto besitzen.
Sonstiges offene Treuhandkonto
Eine weitere Form des offenen Treuhänderkontos ist ein sogenanntes sonstiges offenes Treuhandkonto. Sowohl private als auch gesetzliche Treuhänder dürfen ein solches Konto eröffnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Vermieter ein Mietkautionskonto für einen Mieter einrichtet oder aber ein Testamentsvollstrecker zur Nachlassverwaltung das jeweils auszuzahlende Erbe auf ein Konto zunächst einzahlt. In allen Fällen der offenen Treuhandkonten gilt die Kennzeichnung des Verhältnisses zwischen Treugeber und Treuhänder und dem Zweck der Treuhandvereinbarung.
Verdeckte Treuhandkonten
Neben den offenen gibt es auch verdeckte Treuhandkonten. Der Unterschied zum offenen Konto ist, dass bei dem verdeckten Konto das Treuhandverhältnis nicht offen gekennzeichnet wird und somit nicht sichtbar ist. Das verdeckte Treuhandkonto wird ohne einen Zusatz, sondern nur auf den Namen des Treuhänders eingerichtet und eröffnet. Bei dieser Form des Treuhandverhältnisses. Der Treugeber hat bei einem verdeckten Konto keine Verfügungsrechte. Diese obliegen einzig bei dem Kontoinhaber, der auch der Treuhänder ist. Weiterhin übernimmt die Bank oder das Kreditinstitut keine Haftung bei unsachgemäßer Verfügung des Kontoinhabers über das Treuhandvermögen. Weiterhin wird ein verdecktes Treuhandkonto von der Bank wie ein Eigenkonto des Kontoinhabers behandelt und vermerkt.
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