Schufa
Alles wissenswerte zur Schufa
Bei der Schufa handelt es sich um eine als Aktiengesellschaft geführte Unternehmung, die als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung tätig ist. Finanziell getragen wird die Schutzgemeinschaft von der kreditgewährenden Wirtschaft und der Sitz der Unternehmung ist in Wiesbaden, Hessen. Der Sinn dieser Schutzgemeinschaft besteht in erster Linie und nach objektiver Einschätzung darin, Vertragspartner vor Ausfällen bei Krediten zu schützen. Die persönliche und subjektive Bedeutung der Schutzgemeinschaft liegt nach ihrer Meinung auch darin, einen Schutz für Verbraucher vor einer Überschuldung zu bewirken.
Was macht die Schufa?
Erfasst sind bei der Schutzgemeinschaft rund 462 Millionen Einzeldaten, die von 66 Millionen natürlichen Personen in der Bundesrepublik stammen. Damit sind rund 75 Prozent der deutschen Bevölkerung bei der Schutzgemeinschaft erfasst. Im Verlauf eines Jahres gelangen rund 10 Millionen Anfragen an die Schutzgemeinschaft, die eine Prüfung der Kreditwürdigkeit von Geschäftspartnern als Hintergrund haben. Nur ein geringer Teil dieser Informationseinholungen, etwa ein bis zwei Prozent, sind Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Schufa-Daten aus persönlichen Gründen abgleichen möchten. Während die Schutzgemeinschaft mit rund 800 Mitarbeitern in Deutschland ihre Tätigkeit im Sinne der Prüfung von Kreditwürdigkeit und entsprechender Datenspeicherung betreibt, ist in der Schweiz eine vergleichbare Institution, nämlich die Zentralstelle für Kreditinformation, für entsprechende Prüfungen und Datenspeicherungen zuständig. Im restlichen Europa sind solche Institutionen nicht geläufig.
Die Beschaffung der gespeicherten Daten wird im Regelfall nicht von der Schutzgemeinschaft selbst durchgeführt. Der größte Teil der gespeicherten Daten wird von Banken oder Vertragspartnern übermittelt. Die Speicherung von Daten darf allerdings nicht ohne Einwilligung des Kunden erfolgen. Ein eher geringer Teil der von der Schufa gespeicherten Daten stammt aus Schuldnerverzeichnissen, die in Amtsgerichten geführt werden, oder auch anderen öffentlichen Quellen. Die Datenbeschaffung der Schufa aus diesen Quellen ist allerdings schon seit langem sehr umstritten und Datenschützer kritisieren die Übermittlung von vertraulichen Daten der Gerichte an privat betriebene Datenbanken der Wirtschaft.
Neben der Speicherung von allgemeinen Daten wie Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und vergangene Wohnanschriften erfolgt auch eine Listung von Vertragsabwicklungen. Hierbei wird bei der Schufa in Positivmerkmale für die vertragsgemäße Abwicklung sowie Negativmerkmale unterschieden, wenn die Abwicklung des Vertrages nicht vereinbarungsgemäß verlaufen ist. Gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen werden hier beispielsweise auch unter den Negativmerkmalen gespeichert. Auch die missbräuchliche Nutzung eines Kontos nach ausdrücklich ausgesprochenem Nutzungsverbot ist ein Negativmerkmal, das als Information in der Schufa über den entsprechenden Bürger gespeichert wird. Nicht gespeichert werden dürfen bei der Schufa Informationen zu Einkommensverhältnissen oder aber Kontostände von Girokonten. Aufgrund der zahlreichen gespeicherten Daten und daraus resultierender mangelhafter Aktualität darf inzwischen laut Rechtsprechung jeder Bürger einmal jährlich eine kostenlose Eigenauskunft der Schufa einholen.
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