Scheck

Was ist ein Scheck und was muß beim ausstellen beachtet werden?

ScheckEin Scheck ist rechtlich gesehen eine Urkunde, die eine strikte Anweisung des Ausstellers an seine Bank beinhaltet, an einen Begünstigten die im Scheck definierte Summe zu zahlen. Schecks sind Wertpapiere, die der Formstrenge unterliegen. Schecks müssen zwingend folgende Bestandteile enthalten:

  • die Bezeichnung "Scheck"
  • Name der bezogenen Bank
  • die zu zahlende Summe in Worten und Ziffern (im Zweifel zählt die Summe in Worten)
  • die Anweisung, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen
  • Ausstellungsdatum und -ort
  • Unterschrift des Ausstellers

Nur mit diesen gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen ist ein Scheck rechtsgültig. Ein Scheck zählt nicht zu den gesetzlichen, aber anerkannten Zahlungsmitteln.

Das Einreichen des Schecks bei der bezogenen Bank nennt man Vorlage. Hierfür sind im Scheckgesetz verschiedene Vorlagefristen festgelegt

  • Inlandsschecks sollen innerhalb von 8 Tagen vorgelegt werden
  • für europäische Auslandsschecks gelten 20 Tage
  • für Schecks, die außereuropäischen Ausland ausgestellt wurden, gelten 70 Tage

Eine Vorlagefrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum, wobei der Ausstellungstag nicht mitgerechnet wird. Ein Scheck darf vordatiert werden und kann dann auch vor dem Ausstellungsdatum eingereicht werden. Nach Ablauf der Vorlagefrist kann ein Scheck trotzdem eingelöst werden, aber die bezogene Bank hat auch das Recht die Einlösung zu verweigern.

Der Standardfall im Scheckverkehr ist der Überbringer- oder Inhaberscheck. Er wird auf den Inhaber ausgestellt oder durch den Zusatz "oder Überbringer" auf einen Dritten. Damit wird die bezogene Bank ermächtigt, die genannte Summe an jeden Vorleger des Schecks auszuzahlen, ohne dessen Berechtigung zu prüfen.

Barcheck

Ein Barscheck kann an den Inhaber oder in der Order bezeichneten Empfänger bar ausgezahlt werden. In der Regel wird ein Barscheck nur bei der genannten bezogenen Bank ausgezahlt. Ein Barscheck des Kontoinhabers beinhaltet gleichzeitig eine Quittungsfunktion.

Durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" oder "nur zur Gutschrift" wird der Barscheck zum Verrechnungsscheck. Eine Kennzeichnung durch zwei parallele diagonale Striche ist nicht ausreichend. Ein Verrechnungsscheck darf nicht bar ausgezahlt werden, sondern wird normalerweise bei Vorlage dem Girokonto gutgeschrieben.

Sicherheit mit dem Eurocheck

Zur Sicherung des Zahlungsverkehrs wurde von den Banken der Euroscheck eingeführt. Hierbei wurde die Einlösung bis zu einem bestimmten Betrag garantiert, wenn bei der Übergabe des Euroschecks eine EC-Karte vorgelegt wurde. Indem auf der Rückseite des Euroschecks die Nummer der EC-Karte vermerkt wurde, kam die Scheckgarantie zustande. Die Euroscheckgarantie lief am 31.12.2001 aus. Euroschecks werden seitdem als normale Schecks ohne Zahlungsgarantie behandelt.

Unser Lexikon zum Thema Banken und Geldanlage