Abgeltungssteuer

Was versteht man unter der Abgeltungssteuer?

AbgeltungssteuerDie Abgeltungssteuer wurde mit dem 01. Januar 2009 in Deutschland eingeführt. Diese richtet sich an Zinsen, Dividenden und erzielte Kursgewinne. Mit der Abgeltungsteuer müssen die genannten Kapitalerträge zu einem Prozentsatz von 25 versteuert werden. Hinzu kommt ein Solidaritätsaufschlag in Höhe von 5,5% und ggf. die Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9% der jeweiligen Abgeltungsteuer.

Mit Hilfe der Abgeltungsteuer soll die Besteuerung der Kapitalerträge privater Anleger angeglichen werden. Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt wird diese direkt von dem jeweiligen Kreditinstitut des Anlegers an das Finanzamt abgeführt. Somit muss der Anleger seine Kapitalerträge bei der jährlichen Einkommenssteuer nicht mehr angeben, da diese bereits als abgegolten gelten. Da der persönliche Steuersatz jedoch auch unter 25% liegen kann und somit die Möglichkeit besteht, dass zu viel Abgeltungssteuer gezahlt wird, sollte dennoch eine Angabe der Kapitalerträge beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Im besten Fall wird anschließend eine Günstigerprüfung durchgeführt und die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kann vom Fiskus zurückgefordert werden.

Die Versteuerung mit der Abgeltungssteuer

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer hat sich für den Anleger einiges verändert. Wurden vorher nur 50% der Dividenden versteuert, so sind es seit dem 01. Januar 2009 die kompletten Dividenden welche zur Abgeltungssteuer herangezogen werden. Ebenso waren Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen vor Einführung der Abgeltungsteuer nur zur Hälfte steuerpflichtig, sofern die Haltedauer unter einem Jahr lag. Mit dem Eintritt der Abgeltungssteuer sind jedoch alle Veräußerungsgewinne vollständig steuerpflichtig. Sogar die Erträge der Fondsbesitzer müssen mit einem Satz von 25% versteuert werden, unabhängig davon ob der Fonds diese ausschüttet oder direkt wieder anlegt. Ebenso sind mit Einführung der Abgeltungsteuer alle Gewinne mit 25% zu versteuern, welche durch den Verkauf von Wertpapieren erzielt werden oder aber aus Termingeschäften resultieren. Vor dem 01. Januar 2009 waren diese Erträge vollständig steuerfrei. Gleiches gilt für Gewinne, die durch den Verkauf von Fondsanteilen entstehen.

Unser Lexikon zum Thema Banken und Geldanlage