Kontoführung
Alles wissenswerte zur Kontoführung
Die Kontoführung bezeichnet die Verwaltung eines Kontos durch die kontoführende Bank. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto handeln. Es kann sich bei dem Konto um ein Einzelkonto, ein so genanntes Und-Konto oder um ein so genanntes Oder-Konto handeln, wobei das Und-Konto und das Oder-Konto Konten sind, bei denen mehreren Verfügungsberechtigten von der Bank nach Legimation des Kontoinhabers Zugriff auf das Konto gewährt wird.
Für die Führung von Konten macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine Direktbank, Internet Bank oder Filialbank handelt. Für die administrativen Aufgaben, die das führende Kreditinstitut übernimmt, berechnen die Institute oftmals Gebühren. Diese Gebühren, die für die Verwaltung des Kontos berechnet werden, werden auch als Kontoführungsgebühren bezeichnet. Die Höhe der Gebühren für das Führen von Konten bestimmen die Banken in der Regel selbst. Diese können auch bankintern von Kontoart zu Kontoart bzw. von Angebot zu Angebot variieren. Meist wird von den Banken eine Grundgebühr berechnet, die noch um weitere Gebühren zum Beispiel für Transaktionen wie Überweisungen ergänzt werden können. Bei einigen Banken werden für die Kontoführung jedoch keine Grundgebühren berechnet.
Administrative Aufgaben, die von der Kontoführung erfasst werden, sind beispielsweise die Gutschrift von eingehenden Überweisungen auf das Konto, das Ausführen von Überweisungen und das daraus folgende Belasten des Kontos, das Einlösen von Lastschriften Dritter sowie das Belasten des Konto in Folge von Barverfügungen. Weitere Aufgaben bei der Kontoführung sind zudem noch das Gutschreiben gegebenenfalls anfallender Guthabenzinsen oder das Belasten des Konto mit unter Umständen angefallenen Sollzinsen, welche beispielsweise aus einem in Anspruch genommenen Dispokredit oder einer anderweitigen Überziehung des Kontos herrühren können.
Im Rahmen der Führung eines Kontos meldet die Bank in der Regel und sofern der Kunde diesem bei Abschluss des Kontovertrages zugestimmt hat, bestimmte Ereignisse an Dritte (zum Beispiel an Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien). Grundlage für die Kontoführung, die Kontoführungsgebühren und weitere Befugnisse im Zusammenhang mit dem Konto basieren üblicherweise auf dem Kontovertrag, welcher in der Regel bei der Kontoeröffnung geschlossen wird, egal ob es sich beim führenden Institut um eine Direktbank oder Vollbank bzw. Filialbank handelt. Ein solcher Vertrag, der auch die Kontoführung regelt, wird sowohl für Girokonten als auch für Tagesgeld- und Festgeldkonten geschlossen und bildet für diese eine wichtige Grundlage bezüglich des Leistungsumfanges und der Gebühren bei der Kontoführung.
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