Dauerauftrag

Dauerauftrag - eine besondere Form der Kontoüberweisung

DauerauftragEin Dauerauftrag ist eine besondere Form der Kontoüberweisung, die in Bankgeschäften üblich ist. Man kann neben der Barzahlung, dem Ausstellen eines Schecks, der Verwendung der Sparkassenkarte oder einer Kreditkarte oder dem Lastschriftverfahren seine Zahlungen auch mit dem Dauerauftrag vornehmen. Einrichten kann man ihn sowohl im Rahmen des Online-Banking als auch per schriftlichem Auftrag am Bankschalter. Ein Dauerauftrag macht allerdings nur dann Sinn, wenn die monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal jährlich zu tätigende Zahlung über längere Zeit gleich hoch bleibt und immer an dasselbe Empfängerkonto geht. Für Einzelbeträge oder ständig variierende Zahlungsbeträge sind die anderen Zahlungsmethoden sinnvoller.

Automatische Überweisung

Der Dauerauftrag gibt dem Bankinstitut die Erlaubnis, zu einem bestimmtem Termin eine immer gleich bleibende Summe an einen bestimmten Empfänger zu überweisen. Auf diese Weise muss man sich den Termin der Zahlung nicht mehr merken und vergisst beispielsweise die regelmäßige Miet- oder Ratenzahlung nicht. Erhöht sich die Miete, kann man den Auftrag kurzfristig dem neuen Betrag anpassen. Zieht man irgendwann aus der Wohnung aus, muss man allerdings darauf achten, dass die Dauerüberweisung mit dem Ende des Mietverhältnisses ebenfalls gekündigt wird. Dafür ist man selbst verantwortlich. Im Prinzip enthält ein Dauerauftrag dieselben Daten wie die Kontüberweisung, außer dass ein Termin genannt werden muss. Außerdem muss man dafür sorgen, dass zu diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt ist bzw. die Kreditlinie des Dispisitionskredits die Zahlung in der genannten Höhe erlaubt. Ist das nicht der Fall, kann die Bank Kosten in Rechnung stellen und die Ausführung des Auftrags verweigern. Dies wird sie in der Regel nicht tun, wenn eine gute Kommunikation zwischen Kunden und Bank besteht und der Kunde in Finanzangelegenheiten generell als zuverlässig bekannt ist.

Als Gegenmodell zum Dauerauftrag darf die Einzugsermächtigung verstanden werden

Hier erhält ein bestimmter Empfänger durch einen Kontoinhaber die Erlaubnis, Abbuchungen zu bestimmten Rechnungen von seinem Konto vorzunehmen. Diese Erlaubnis kann jeweils nur für einen Auftrag oder für alle weiteren bzw. bis auf Widerruf erteilt werden. Beim Dauerauftrag ist der Überweisende der tätige Partner, im Fall der Einzugsermächtigung aber der passive. Solange die Gegenseite den angewiesenen Betrag noch nicht erhalten hat, kann man das Geld bei der Bank zurückrufen. Ist der Dauerauftrag aber wegen eigenen Versäumnisses nicht rechtzeitig gekündigt worden, muss man den Empfänger des zuviel überwiesenen Geldes um Rückzahlung bitten. Die Kündigung sollte spätestens fünf Tage vor dem nächsten Buchungstermin erfolgen. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung ist der Dauerüberweisungs-Auftrag kostenpflichtig. Für die Bank bedeutet er weniger Verwaltungsaufwand, weniger Papierbelege und eine übersichtlichere Kassendisposition.

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