Kontoauszug

Was Sie über Ihren Kontoauszug noch nicht wußten

Kontoauszug

Ein Kontoauszug kann ein online zur Verfügung gestelltes Dokument oder eine Papierversion desselben sein. Aus diesem Dokument ergeben sich alle aktuellen und Umsatz bezogenen Daten, die ein Bankkonto betreffen. Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge, die Höhe des eingeräumten Dispositionskredits oder der derzeitige Saldo sind aus diesem Dokument ersichtlich. Der elektronische Kontoauszug wird als Datei im Verlauf des Online-Banking zur Verfügung gestellt und kann heruntergeladen werden.

Mit dem Kontoauszug den Überblick behalten

Das Bankinstitut ist dem Kunden gegenüber informationspflichtig. Durch die Kontoauszüge wird dem Kunden ein Überblick über seine Finanzen zu jeder Zeit, mindestens aber monatlich ermöglicht. Neben dem Girokonto betrifft dies auch Darlehenskonten oder Depotkonten. Zu jedem Quartalsende muss das Bankinstitut dem Kunden zudem den Rechnungsabschluss zum Quartalsende zur Verfügung stellen. Mit dem Kontoauszug genügt das Bankinstitut in der Regel seinen Auskunftspflichten. Der Kontoauszug kann tagesaktuell abgefordert werden und enthält den Kontostand dieses Tages. Der Abgleich über die Korrektheit der Daten ist dem Kunden überlassen. Aus dem Kontoauszug können neben den finanziellen Dingen auch der Name des Kontoinhabers, die ausführende Bank, die Kontonummer und die Bankleitzahl sowie das Tagesdatum ersehen werden. In neuerer Zeit werden an unterschiedlicher Stelle auch die so genannte IBAN- und die BIC-Nummer genannt. Die Auszugsnummer und Zahl der Seiten des Auszuges sind ebenfalls ersichtlich. Soll- und Haben-Umsätze werden mit einer Nummer, dem Auftraggeber und dem Zweck gelistet.

Unterscheidung der Kontoauszüge

Man unterscheidet grundsätzlich den tagesaktuellen Kontoauszug vom quartalsmäßigen Saldoabschluss. Der Tagesauszug ist dabei als Zwischenabrechnung zu verstehen. Man kann den tagesaktuellen Kontoauszug nach Belieben am dafür vorgesehenen Automaten ziehen oder online abfordern. Die postalische Zusendung vergangener Tage entfällt heutzutage. Abrechnungen über angefallene Verzugszinsen oder Spesen enthält der tagesaktuelle Kontoauszug nicht. Kümmert sich der Bankkunde nicht um den regelmäßigen Abruf seiner Kontodaten, wird die Bank ihm zum Quartalsende einen kostenpflichtigen Rechnungsabschluss zustellen. Der Rechnungsabschluss zum Quartalsende verrechnet die beiderseitigen Ansprüche aus dem Kontovertrag. Hier sind auch die Zinsen, Bankkgebühren und Kosten des Rechnungsquartals benannt. Einwände müssen binnen vier bis sechs Wochen geltend gemacht werden. Bis zum Rechnungsabschluss kann man falsche Gutschriften zurücknehmen. Abbuchungsgenehmigungen oder Dauerüberweisungen kann der Kunde jedoch zu jeder Zeit widerrufen.

Der Kontoauszug ist ein vertraulisches Dokument mit Ausnahmefällen

Obwohl Kontoauszüge generell vertrauliche Dokumente sind, ist es in bestimmten Kontexten durchaus zulässig, die Kontobelege der letzten drei Monate anzufordern. Dies kann beispielsweise bei erstmaliger Beantragung von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld der Fall sein. Auch bei der so genannten EÜ oder EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) kann der Steuerzahler seine Kontoauszüge dem Finanzamt offenlegen, um seine Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar zu machen. In diesem Fall dürfen bestimmte Angaben geschwärzt werden.

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